Eine Kündigung des Darlehensvertrages schließt nicht automatisch den Widerruf desselben aus. Es ist auch nach einer Kündigung noch möglich, den Widerruf zu erklären. Als Gestaltungsrecht der das Darlehensverhältnis ex nunc vernichtet, geht es der Kündigung vor, bei dem sich der Darlehensvertrag lediglich in ein Rückgewährschuldverhältnis umwandelt.
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Archiv für den Monat: September 2014
Widerruf des Darlehens zur Nutzung der derzeit günstigen Zinslage rechtmäßig!
Das Landgericht Ulm stellt in einem aktuellen Urteil fest, dass es keine unzulässige Rechtsausübung ist, sein Widerrufsrecht bei einem Darlehensvertrag zu nutzen, nur um vom derzeit historisch günstigen Zinssatz profitieren zu können.
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Widerruf eines Darlehensvertrages 5 Jahre nach erfolgter Kündigung ist unzulässig!
Ein Darlehensnehmer der 5 Jahre nach erfolgter und durchgeführter Kündigung seines Darlehensvertrages denselben widerruft aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung handelt in unzulässiger Art und Weise. Das Widerrufsrecht ist dann nach § 242 BGB verwirkt.
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Darlehen mit Restschuldversicherung sind ein verbundenes Geschäft!
Bei einem Darlehen mit Restschuldversicherung muss auf die Folgen des Widerrufs für die Restschuldversicherung hingewiesen werden. Ist dies nicht der Fall ist, ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft.
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Verwirkung des Widerrufsrechts bei Darlehen nach 2 Jahrzehnten möglich!
Das Landgericht Wiesbaden hat eine Verwirkung des Widerrufsrechts von Darlehensverträgen nach 20 Jahren angenommen.
Vorliegend ging es um einen Darlehensvertrag aus dem Jahre 1994, der 2013 widerrufen wurde. Bei dem Darlehensvertrag handelte es sich um ein grundpfandrechtlich besichertes Darlehen und geltend gemacht wurde mit der Klage des Darlehensnehmers unter anderem ein Widerrufsrecht nach dem damals (1994) geltenden Verbraucherkreditrecht. Allerdings sah das damalige Verbraucherkreditrecht kein Widerrufsrecht für grundpfandrechtlich besicherte Darlehen vor. Verträge aus dieser Zeit können heute, wenn überhaupt nur noch nach dem damals geltenden Haustürwiderrufsgesetz widerrufen werden. Dafür sind die besonderen Umstände eines Haustürgeschäftes notwendig. In allen anderen Fällen dürfte ein Widerrufsrecht zumeist verfallen sein. Weiterlesen
Zusatzerklärungen im Text der Widerrufsbelehrung führen regelmäßig zur Unwirksamkeit derselben!
Der Bundesgerichtshof entschied am 18.03.2014 Az. II ZR 109/13 darüber, ob weitere Informationen im Widerrufstext, die zwar sachdienlich, aber nicht im Mustertext enthalten sind, zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung führen. Im vorliegenden Fall bejahte er diese Frage.
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