Eine ganze Reihe von Landgerichten (LGs) und auch Oberlandesgerichte (OLGs) haben zwischenzeitlich verschiedene Widerrufsbelehrungen von Sparkassen für unwirksam angesehen. Dies hatte zur Folge, dass die klagenden Darlehensnehmer unter anderem ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus ihren Darlehensverträgen herausgekommen sind oder diese, sofern sie bereits gezahlt wurde, sogar zurück erhielten.
Interessant ist dies für alle Darlehensnehmer von Sparkassen, weil die meisten Widerrufsbelehrungen der Sparkassen auf dem Verbandsmuster basieren.
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