Widerrufsklage eines Darlehensnehmers gegen die Sparda-Bank Hannover eG erfolgreich.
Die Klage unseres Mandanten wegen des Widerrufs zweier Darlehensverträge vor dem Landgericht Hannover gegen die Sparda-Bank Hannover eG war ein voller Erfolg. Nachdem eine außergerichtliche Einigung mit der Spara-Bank Hannover eG zunächst gescheitert war, musste jetzt das Landgericht Hannover entscheiden.
Dieses erkannte mit Urteil vom 12.03.2015 Az. 3 O 287/14 den Widerruf der im Streit stehenden Darlehensverträge in vollem Umfang an und verurteilte die Sparda-Bank Hannover eG antragsgemäß.
Es handelte sich dabei um zwei Verträge der Sparda-Bank Hessen eG aus dem Jahre 2005 und 2009, die im Jahre 2014 widerrufen wurden.
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