Das OLG Köln bestätigte in seinem Beschluss vom 06.11.2015 Az. 13 U 113/15 erneut seine Auffassung, dass die sehr oft von vielen Sparkassen verwendete Widerrufsbelehrung bei Darlehensverträgen, die die Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen.“ enthält, falsch und irreführend ist.
Weiterlesen