Das Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 geschlossen wurden, wird zum 21.06.2016 erlöschen.
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Archiv für den Monat: Mai 2016
Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt Rechtsprechung zur Sparkasse Hanau
Der 17. Senat hält die Widerrufsbelehrung der Sparkasse Hanau aus den Jahren 2004 und 2005 für fehlerhaft. Damit schließt er sich vollumfänglich dem Urteil des 23. Senates vom 25.04.2016 Az. 23 U 98/15 an.
Das OLG Frankfurt entschied mit Urteil vom 18.05.2016 Az. 17 U 67/15, dass zwei Widerrufsbelehrungen der Sparkasse Hanau von Darlehensverträgen aus dem Jahre 2004 und 2005 unwirksam sind. Dabei handelte es sich um die Widerrufsbelehrung der Sparkasse Hanau die u.a. „Die Frist beginnt frühestens…“ als auch die Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen.“ und einen vom Muster abweichenden Teil zu „Finanzierte Geschäfte“ enthielten.
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LG Bonn zu Widerrufsbelehrung der Postbank (DSL-Bank) Aufhebungsvertrag & Abgeltungsklauseln
Das LG Bonn hat sich einmal mehr mit den Widerrufsbelehrungen der Postbank (DSL-Bank) beschäftigen dürfen.
Dabei stellte das LG Bonn in seinem Urteil vom 04.03.2016 Az. 3 O 367/15 nicht nur klar, dass eine von der Postbank (DSL-Bank) verwendete Variante der Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, sondern auch, dass ein Aufhebungsvertrag trotz Abgeltungsklausel den späteren Widerruf nicht ausschließt.
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Oberlandesgericht Frankfurt kippt Widerrufsbelehrung der Sparkasse Hanau
Der 23. Senat des Oberlandesgericht Frankfurt hat, in einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren, die Widerrufsbelehrung eines Darlehensvertrages von der Sparkasse Hanau vom 29.04.2008 als falsch ausgeurteilt.
Urteil Oberlandesgericht Frankfurt vom 25.04.2016 Az. 23 U 98/15
Dies dürfte für alle betroffenen Darlehensnehmer von Sparkassen vor dem Landgericht Hanau und in gesamt Hessen von Bedeutung sein.
Bisher hatte das Landgericht Hanau in vergleichbaren Fällen oft die Klagen abgewiesen. So zunächst auch in diesem Fall. Die Berufung hatte jedoch Erfolg.
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