Das Widerrufsrecht für Immobiliendarlehensverträge vom 01.11.2002 bis zum 10.06.2010 ist laut Gesetz zum 21.06.2016 erloschen. Wer bisher den Widerruf seines Verbraucherdarlehens nicht rechtswirksam gegenüber der Bank erklärt hat, dürfte es nach derzeitiger Lage schwer haben, noch entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Weiterlesen
Archiv für den Monat: Juni 2016
OLG Frankfurt rechnet nach (Urteil v. 27.04.2016 Az. 23 U 50/15)
Oberlandesgericht Frankfurt gesteht Darlehensnehmern nach dem Widerruf 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz als Nutzungsersatz auf die volle Darlehensrate zu.
Bisher hatte das Oberlandesgericht Frankfurt insbesondere im letzten Jahr nur wenig sachdienliches zum Thema Widerruf und der Rückabwicklung entscheiden dürfen. Dies holt das Oberlandesgericht Frankfurt immer mehr nach und schließt damit zu den anderen Oberlandesgerichten auf. Die wichtigen Themen des Widerrufsrechts werden immer mehr für alle angeschlossenen Landgerichtsbezirke in Hessen entschieden.
Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt die Sparkassenbelehrungen, die auf dem Verbandsmuster basierten, von November 2004 bis April 2008 mehrfach als falsch ausgeurteilt hat, nahm sich das Oberlandesgericht jetzt die Rückabwicklung vor. Es war nicht das erste Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt, welches die Rückabwicklung erfasste, aber das bisher deutlichste.
Mit seinem Urteil vom 27.04.2016 Az. 23 U 50/15 nimmt das Oberlandesgericht Frankfurt dezidiert zur Rückabwicklung von widerrufenen Darlehensverträgen Stellung.
Im Wesentlichen folgt das Oberlandesgericht Frankfurt vollständig den Grundsätzen des BGHs, die dieser insbesondere in seinem Beschluss vom 12.01.2016 Az. 366/15 aufgestellt hatte. Weiterlesen