Das OLG Karlsruhe hat in einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren mit Urteil vom 15.07.2016 Az. 4 U 8/16 zugunsten der Darlehensnehmer Nutzungsersatz in Höhe von 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz auf die volle Rate (Zinsen + Tilgung) anerkannt.
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Archiv für den Monat: Juli 2016
OLG Frankfurt hält Widerrufsbelehrung der Degussa Bank für falsch
Gute Nachtrichten für Darlehensnehmer, die wegen des Widerrufs von Verbraucherdarlehensverträgen gegen die Degussa Bank derzeit verhandeln. Der 23. Senat des OLG Frankfurt hat in einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren in einem Hinweisbeschluss angekündigt, zu beabsichtigen die Berufung der Degussa Bank per Beschluss zurückzuweisen (§ 522 ZPO).
Die Degussa Bank war gegen das von hünlein rechtsanwälten erstrittene Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 16.11.2015 Az. 2–18 O 204/15 zunächst in Berufung gegangen. Der 23. Senat hat im Berufungsverfahren Az. 23 U 188/15 jetzt ausführlich begründet, warum er das Urteil des LG Frankfurt für richtig hält und der Berufung der Degussa Bank keine Aussichten auf Erfolg zugesteht.
Die Degussa Bank hat daraufhin ihre Berufung zurückgenommen. Das für den Darlehensnehmer positive Urteil vom LG Frankfurt ist sodann rechtskräftig geworden.
BGH hält Sparkassenbelehrung für falsch, Widerruf wirksam!
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 12. Juli 2016 Az. XI ZR 564/15, die Widerrufsbelehrung der beklagten Sparkasse als fehlerhaft angesehen. Der Widerruf der Darlehensnehmerin ist danach wirksam erklärt worden.
Die Widerrufsbelehrung, die der BGH in seinem Urteil vom 12.07.2016 Az. XI ZR 564/15 als falsch angesehen hat, enthielt sowohl den Passus „Die Frist beginnt frühestens …“ als auch die Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen.“.
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