Das LG Darmstadt hat in einem von hünlein rechtsanwälte vertretenen Fall, im Sinne der Darlehensnehmer entschieden und den Widerruf anerkannt. Der Widerruf des Darlehensvertrages bei der Sparkasse Odenwaldkreis aus dem Jahre 2006 ist damit rechtskonform erfolgt und der Vertrag rückabzuwickeln. Es bleibt abzuwarten, ob die Sparkasse Odenwaldkreis gegen das Urteil des LG Darmstadt vom 15.09.2016 Az. 3 O 222/15 Berufung einlegen wird.
Im Lichte der BGH-Rechtsprechung vom 12.07.2016 sollte die Sach- und Rechtslage eigentlich eindeutig sein.
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