Mit Entscheidung vom 21.12.2016 Az. 24 U 151/15 verurteilte das OLG Frankfurt die Cronbank AG in einem von hünlein rechtsanwälten vertretenen Fall die Bank nach dem Widerruf des Darlehensvertrages zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung von über 34.000 €.
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Archiv für den Monat: Dezember 2016
LBBW unterliegt erneut wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung vor dem OLG Stuttgart
Kürzlich erging ein weiteres interessantes Urteil gegen die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) vor dem OLG Stuttgart wegen des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages.
Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 11.10.2016 Az. 6 U 48/16 eine oft von der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) verwendete Widerrufsbelehrung bei Darlehensverträgen als falsch angesehen. Der Widerruf des Vertrages war daher wirksam.
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