Der BGH hat mit Urteil vom 14.03.2017 Az. XI ZR 442/16 seine Rechtsprechung seiner Urteile vom 21.02.2017 XI ZR 381/16 und vom 11.10.2016 XI ZR 482/15 bestätigt.
Der BGH bekräftigt:
- Dass der Widerruf auch bei vorzeitiger Beendigung des Darlehensvertrages ohne weiteres möglich ist.
- Dass die Formulierung “der schriftliche Vertragsantrag” in der Widerrufsbelehrung grundsätzlich falsch ist.
- Dass die konkreten Umstände der Erteilung der Widerrufsbelehrung für die Frage irrelevant sind, ob der Inhalt der Widerrufsbelehrung richtig ist oder nicht.
Der BGH hat mit diesem Urteil noch einmal alle seine letzten veröffentlichten Senatsentscheidungen zu dieser Widerrufsbelehrung und der vorzeitigen Rückführung zitiert und wiederholt.
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