Gute Nachtrichten für Darlehensnehmer, die wegen des Widerrufs von Verbraucherdarlehensverträgen gegen die Degussa Bank derzeit verhandeln. Der 23. Senat des OLG Frankfurt hat in einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren in einem Hinweisbeschluss angekündigt, zu beabsichtigen die Berufung der Degussa Bank per Beschluss zurückzuweisen (§ 522 ZPO).
Die Degussa Bank war gegen das von hünlein rechtsanwälten erstrittene Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 16.11.2015 Az. 2–18 O 204/15 zunächst in Berufung gegangen. Der 23. Senat hat im Berufungsverfahren Az. 23 U 188/15 jetzt ausführlich begründet, warum er das Urteil des LG Frankfurt für richtig hält und der Berufung der Degussa Bank keine Aussichten auf Erfolg zugesteht.
Die Degussa Bank hat daraufhin ihre Berufung zurückgenommen. Das für den Darlehensnehmer positive Urteil vom LG Frankfurt ist sodann rechtskräftig geworden.