Das LG Hannover hat mit Urteil vom 12.04.2018 Az. 3 O 92/16 die BHW zum wiederholten Male in einem von hünlein rechtsanwälten geführten Widerrufsprozess verurteilt.
Die beiden streitigen und widerrufenen Darlehensverträge sind laut der Entscheidung vom 12.04.2018 Az. 3 O 92/16 somit zu Recht widerrufen worden und waren rückabzuwickeln.
Erneut vorbildlich stellte das LG Hannover dabei nicht nur fest, dass die streitigen Verträge aufgrund des Widerrufs rückabzuwickeln sind, sondern tenorierte ebenfalls die jeweiligen Restbeträge der Darlehensverträge stichtagsbezogen aus. Damit wird weiterer Streit hinsichtlich der Rückabwicklung der widerrufenen Verträge vermieden. Das LG Hannover stellte ebenfalls fest, dass der BHW ab dem Widerruf keine Ansprüche mehr auf den Vertragszins und soweit geschuldet die vertragsgemäße Tilgung zusteht.
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