In einem von uns vertretenen Verfahren hat das Landgericht Hannover am 24.08.2015 Az. 14 O 38/15 ein Anerkenntnisurteil erlassen. Die Beklagte BHW Bausparkasse AG hat die Klageforderung damit in voller Höhe anerkannt. Es ging dabei um einen Widerruf eines Darlehens aus dem Jahr 2009 bei der BHW. Die Widerrufsbelehrung wurde zu dieser Zeit vielfach von der BHW verwendet und enthielt u.a. keine Unterüberschriften nach den Vorgaben des damaligen Musters.
Nachdem das Gericht angedeutet hatte, unserem Vortrag folgen zu wollen und Vergleichsverhandlungen gescheitert waren, sah sich die BHW gezwungen die Klageforderung vollständig anzuerkennen.
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