In einem von uns geführten Verfahren hat das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 22.10.2015 Az. 2–05 O 194/15 entschieden, dass der Widerruf des Darlehensvertrages rechtmäßig war.
Es ging dabei um einen Darlehensvertrag aus dem Jahre 2007 der Anfang 2015 widerrufen wurde. Die Alte Leipziger lehnte den Widerruf zunächst außergerichtlich ab und ließ es auf eine Klage ankommen. Das Landgericht Frankfurt folgte jetzt unserer Argumentation, dass die von der Alten Leipziger Bauspar AG in diesem Fall verwendete Widerrufsbelehrung für den Darlehensvertrag fehlerhaft und nicht geeignet war, die Widerrufsfrist in Gang zu setzen.
Die Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages enthielt unter anderem die Formulierung „Die Frist beginnt frühestens“. Auf die Schutzwirkung des Musters konnte sich die Alte Leipziger Bauspar AG nicht berufen, weil sie die Widerrufsfolgen des Musters der Widerrufsbelehrung in der Anlage 2 zum § 14 BGB-InfoVO in der Fassung vom 08.12.2004 bis 31.03.2008 nicht vollständig übernommen worden ist. Es fehlte unter den Widerrufsfolgen der Satz aus dem Muster „Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.“.
Aus diesen Gründen folgte uns das Landgericht Frankfurt in seinem Urteil vom 22.10.2015 Az. 2–05 O 194/15 und verurteilte die Alte Leipziger Bausparkasse AG antragsgemäß.
Insbesondere war das Thema Verwirkung für das Landgericht Frankfurt kein Thema. Dies dürfte allen anderen betroffenen ein wichtiger Hinweis sein.
Update:
Das Urteil ging in die Berufung zum 23. Senat des OLG Frankfurts. Dieser hat kürzlich in einem Hinweisbeschluss mitgeteilt, der Berufung der Alten Leipziger keine Erfolgsaussichten beizumessen. Das OLG regte daher an, dass die Bank die Berufung zurück nimmt. Es dürfte daher voraussichtlich bei dem positiven Urteil für den Darlehensnehmer bleiben.
Die Kanzlei hünlein rechtsanwälte finden Sie in Frankfurt am Main unter folgender Adresse (Kontakt):
hünlein rechtsanwälte
Eschenheimer Anlage 28
60318 Frankfurt a.M.
Tel.: 069–4800789‑0
Fax: 069–4800789-50
E‑Mail: rae@huenlein.de
Ein Kontaktformular und weitere Angaben finden sie unter Kontakt.