In einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren vor dem OLG Koblenz wegen des Widerrufs eines Darlehensvertrages bei der Sparkasse Rhein-Nahe aus dem Jahre 2007 erkannte die Sparkasse die Klage in zweiter Instanz an. Das OLG Koblenz erließ daraufhin am 24.10.2016 unter dem Az. 8 U 165/16 ein Anerkenntnisurteil gegen die Sparkasse Rhein-Nahe. Die Widerrufsklage war insoweit erfolgreich.
Die Kanzlei hünlein rechtsanwälte finden Sie in Frankfurt am Main unter folgender Adresse (Kontakt):
hünlein rechtsanwälte
Eschenheimer Anlage 28
60318 Frankfurt a.M.
Tel.: 069–4800789‑0
Fax: 069–4800789-50
E‑Mail: rae@huenlein.de
Ein Kontaktformular und weitere Angaben finden sie unter Kontakt.