Die BHW hat in einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren erneut die Klage anerkannt. Es erging sodann ein Anerkenntnisurteil des LG Hannover vom 07.01.2016 Az. 3 O 125/15 zugunsten der Klägerin.
Es handelte sich dabei um einen Darlehensvertrag aus dem Jahre 2006, der 2015 widerrufen wurde. Die Klage hatte insoweit vollen Erfolg. Die BHW hatte bereits zuvor in einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren die Klage anerkannt (24.08.2015 Az. 14 O 38/15).