In einem von hünlein rechtsanwälten geführten Prozess vor dem Landgericht Frankfurt in Sachen Widerruf von Darlehensverträgen hat die ING DiBa ein Anerkenntnis abgegeben. Die ING DiBa hat die Klage in vollem Umfang anerkannt. Das LG Frankfurt erließ daraufhin mit Datum vom 21.12.2017 unter dem Az. 2–05 O 240/17 ein Anerkenntnisurteil zugunsten der Darlehensnehmer.
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Archiv der Kategorie: Anerkenntnis
ING DiBa erkennt Widerrufsklage an!
Die ING DiBa hat in einem von hünlein rechtsanwälten vertretenen Darlehenswiderrufsfall ein Anerkenntnis der Klageforderung abgegeben. Das LG Frankfurt erließ daraufhin am 14.06.2017 in der Sache Az. 2–28 O 242/16 ein Anerkenntnisurteil zugunsten der Klägerin.
Die streitigen Darlehensverträge stammten aus 2009 und enthielten Widerrufsbelehrungen, die u.a. folgenden Satz enthielten:
“Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.”
Durch das Anerkenntnis der ING DiBa ist dabei nicht nur der Widerrufs festgestellt worden, sondern auch die Rückabwicklung zugunsten der Klägerin.
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Deutsche Bank erkennt Widerruf von Darlehensvertrag an
In einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren hat die Deutsche Bank eine Klage wegen des Widerrufs von Darlehensverträgen anerkannt.
Das LG Frankfurt erließ daraufhin Anerkenntnisurteil gegen die Deutsche Bank vom 02.02.2017 Az. 2–18 O 82/16.
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