In einem von hünlein rechtsanwälten geführten Prozess vor dem Landgericht Frankfurt in Sachen Widerruf von Darlehensverträgen hat die ING DiBa ein Anerkenntnis abgegeben. Die ING DiBa hat die Klage in vollem Umfang anerkannt. Das LG Frankfurt erließ daraufhin mit Datum vom 21.12.2017 unter dem Az. 2–05 O 240/17 ein Anerkenntnisurteil zugunsten der Darlehensnehmer.
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ING DiBa erkennt Widerrufsklage an!
Die ING DiBa hat in einem von hünlein rechtsanwälten vertretenen Darlehenswiderrufsfall ein Anerkenntnis der Klageforderung abgegeben. Das LG Frankfurt erließ daraufhin am 14.06.2017 in der Sache Az. 2–28 O 242/16 ein Anerkenntnisurteil zugunsten der Klägerin.
Die streitigen Darlehensverträge stammten aus 2009 und enthielten Widerrufsbelehrungen, die u.a. folgenden Satz enthielten:
“Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.”
Durch das Anerkenntnis der ING DiBa ist dabei nicht nur der Widerrufs festgestellt worden, sondern auch die Rückabwicklung zugunsten der Klägerin.
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Widerrufsbelehrungen der ING DiBa vom 11.06.2010 — 20.03.2016
Bei Immobiliendarlehensverträge, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 bei der ING-DiBa geschlossen wurden, kann auch heute noch ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“ bestehen.
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