Das LG Ravensburg ist in zwei geführten Verfahren wegen widerrufener Darlehensverträge mit der IBB (Internationales Bankhaus Bodensee AG) der Argumentation von hünlein rechtsanwälten gefolgt und hat den Widerruf der Darlehensverträge als rechtmäßig anerkannt.
Das LG Ravensburg sah den Widerruf der Darlehensnehmer mit Urteil vom 16.02.2017 Az. 2 O 96/16 & Az. 2 O 44/16 als wirksam an.
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