Der BGH hat mit Urteil vom 09.01.2018 Az. XI ZR 402/16 ein Urteil des OLG Hamburgs in Sachen Widerruf von Darlehensverträgen vom 22.06.2016 Az. 13 U 71/15 aufgehoben und zurückverwiesen. Dies ist besonders bemerkenswert, weil Banken derzeit gerne mit der Rechtsprechung des OLGs Hamburg argumentieren, wenn es um die angebliche Verwirkung oder die angebliche rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechts geht.
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