Die Sparda-Bank Hannover ist vom Landgericht Hannover mit Urteil vom 05.12.2018 Az. 11 O 53/17 nach dem Widerruf eines Darlehensvertrages zur Zahlung von über 19.000 € an die Darlehnsnehmer verurteilt worden.
In dem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren ging es um einen Darlehensvertrag aus 2005, der 2016 widerrufen und wenig später zurückgeführt wurde. Die Widerrufsbelehrung enthielt u.a. den Terminus „taggleich“.
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