Das Landgericht Fulda (LG Fulda) hat mit Urteil vom 25.01.2018 Az. 4 O 588/15 in einem von hünlein rechtsanwälten geführten Widerrufsprozess die Sparkasse Fulda verurteilt. Das LG Fulda stellte antragsgemäß fest, dass die Sparkasse Fulda ab dem Widerruf keine vertraglichen Ansprüche mehr gegenüber den Darlehensnehmern geltend machen darf.
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