Erneut ein Erfolg von hünlein rechtsanwälte gegen die Sparda-Bank Hessen in Sachen Widerruf. Das Landgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 25.07.2018 Az. 2–12 O 303/17 den Widerruf dreier Darlehensverträge bei der Sparda-Bank Hessen als wirksam angesehen.
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Archiv der Kategorie: Widerruf vom Darlehen
Erfolg gegen die Frankfurter Sparkasse beim OLG Frankfurt
Das OLG Frankfurt hebt in einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren wegen des Widerrufs eines Darlehensvertrages ein zugunsten der Frankfurter Sparkasse ergangenes Urteil des LG Frankfurts auf.
Das OLG Frankfurt folgt in seinem Urteil vom 18.07.2018 Az. 23 U 69/16 im Wesentlichen den Ansichten des Darlehensnehmers. Der Widerruf des Darlehensvertrages war wirksam und die Frankfurter Sparkasse musste den dem Darlehensnehmer zustehenden Nutzungsersatz von über 15.000 € auskehren.
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Darlehensvertrags der BBBank wirksam widerrufen
Das LG Karlsruhe hat in einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren mit Urteil vom 15.02.2018 Az. 2 O 64/17 den Widerruf eines Immobiliendarlehensvertrages bei der BBBank als wirksam anerkannt.
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DKB nach Widerruf zur Zahlung von Nutzungsersatz verurteilt
Das LG Berlin hat in einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren mit Urteil vom 14.02.2018 Az. 38 O 149/17 die Deutsche Kreditbank (kurz “DKB”) nach Widerruf eines Immobiliendarlehens zur Zahlung von Nutzungsersatz verurteilt.
Es ging dabei um einen Darlehensvertrag aus dem Jahre 2006, der 2016 widerrufen und später zurückgeführt wurde.
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Sparkasse Hanau erneut nach Widerruf von Darlehen verurteilt
Das LG Hanau hat in einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren mit Urteil vom 01.02.2018 Az. 7 O 95/17 erneut die Sparkasse Hanau nach dem Widerrufs eines Immobiliendarlehensvertrages verurteilt. Das LG Hanau stellt dabei fest, dass der Widerruf zweier Darlehensverträge bei der Sparkasse Hanau aus dem Jahre 2007 wirksam war und der Sparkasse Hanau ab dem Widerruf der Darlehensverträge im Jahre 2016 keine Ansprüche mehr auf vertragliche Zinsen und Tilgung zustehen.
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Sparkasse Fulda wegen Widerruf von Immobiliendarlehen verurteilt
Das Landgericht Fulda (LG Fulda) hat mit Urteil vom 25.01.2018 Az. 4 O 588/15 in einem von hünlein rechtsanwälten geführten Widerrufsprozess die Sparkasse Fulda verurteilt. Das LG Fulda stellte antragsgemäß fest, dass die Sparkasse Fulda ab dem Widerruf keine vertraglichen Ansprüche mehr gegenüber den Darlehensnehmern geltend machen darf.
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Erneuter Erfolg gegen die Sparkasse Frankfurt wegen Widerruf von Darlehen
Mit Urteil vom 05.01.2018 Az. 2–25 O 284/17 verurteilte das LG Frankfurt die Frankfurter Sparkasse aufgrund eines widerrufenen Darlehensvertrages zur Rückzahlung von über 27.000 € an die Kläger.
In dem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren ging es um einen Immobiliendarlehensvertrag aus dem Jahre 2008, der 2016 widerrufen wurde. Die Rückforderung setzt sich dabei aus der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung zusammen und dem, den Klägern zustehenden, Nutzungsersatz in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über Basiszinssatz.
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BGH bestätigt Verurteilung der Landesbank Baden-Württemberg nach Widerruf
In einem von hünlein rechtsanwälten geführten Prozess hatte zunächst das LG Stuttgart (19.06.2015 Az. 14 O 478/14) und später das OLG Stuttgart (12.04.2016 Az. 6 U 115/15) die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) wegen widerrufener Immobiliendarlehensverträge verurteilt und den Widerruf der Darlehensverträge bestätigt. Die Revision wurde vom OLG Stuttgart nicht zugelassen. Dagegen wendete sich die LBBW mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH. Der BGH wies die Beschwerde der LBBW mit Beschluss vom 28.11.2017 Az. XI ZR 167/16 zurück.
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Münchener Hypothekenbank nach Widerruf verurteilt
In einem von hünlein rechtsanwälten geführten Prozess, wurde die Münchener Hypothekenbank nach dem Widerruf eines Verbraucherdarlehens mit Urteil vom 17.08.2017 Az. 40 O 1637/17 verurteilt.
Das LG München entschied, dass der Münchener Hypothekenbank aufgrund des Widerrufs keine vertraglichen Ansprüche mehr zustehen und insbesondere, dass die Münchener Hypothekenbank ab dem Widerruf keinen Anspruch mehr auf vertragliche Zinsen auf die Restschuld des widerrufenen Darlehens hat.
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OLG Koblenz verurteilt Sparkasse Mittelmosel nach Widerruf zur Zahlung
In einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren, hat das OLG Koblenz mit Urteil vom 11.08.2017 Az. 8 U 1320/16 die Sparkasse Mittelmosel zur Zahlung von 27.579,95 € zzgl. Zinsen an den Kläger verurteilt.
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