Die Reaktion der Banken auf den Widerruf der Darlehensnehmer ist oft ganz unterschiedlich und hängt nicht zu Letzt von den Darlehenskonditionen oder der betroffenen Bank ab. Je nachdem wie schwer die Fehler in der Widerrufsbelehrung sind, verhält es sich erfahrungsgemäß mit der Reaktion auf den Widerruf durch die Bank. Dabei kommt es nicht selten vor, dass die Bank den Widerruf schlicht zurückweist und auf der Einhaltung des Darlehensvertrages besteht. Die Darlehensnehmer sollten sich davon nicht einschüchtern lassen. Steht ihm ein Widerrufsrecht zu und wurde dieses ausgeübt, kann die Bank den Widerruf nicht zurückweisen und muss ihn akzeptieren. Weitere Zahlungen auf das Darlehen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu leisten.
Oft reagieren die betroffenen Banken aber auch vergleichsbereit und sind an einer außergerichtlichen Lösung interessiert. Dabei sind unterschiedliche Modelle möglich. Diese reichen von der Beendigung des Darlehens ohne Vorfälligkeitsentschädigung bis hin zur Weiterführung des Darlehens zu einem niedrigeren Zinssatz.
Die Möglichkeiten eines Vergleiches sollten vom Darlehensnehmer nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Ein Gerichtsverfahren zieht sich in der Regel über mindestens 6 Monate bis zu einem Jahr hin. Je nachdem bei welchem Gericht es eingereicht ist und ob es in weitere Instanzen (Berufung & Revision) geht, kann es auch deutlich länger dauern.
Allerdings besteht zu einem Vergleich keinerlei Verpflichtung. Gerade für Darlehensverträge die zwischen 2002 und Mitte 2010 geschlossen wurden, ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eindeutig. Liegen entsprechende Fehler in der Belehrung vor und wurde nicht exakt die Musterbelehrung verwendet, hat der betroffene Darlehensnehmer so lange ein Widerrufsrecht, bis die Bank ihn ausreichend und in gesetzeskonformer Weise darüber aufklärt. Es obliegt einzig dem Darlehensnehmer, ob und wie er dieses dann ausübt. Es ist sein verbrieftes Recht auch Jahre später dann noch den Widerruf zu erklären und das Darlehen vollständig rückabzuwickeln.
Sollten Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, stehen wir ihnen gerne zur Verfügung. Neben Rechtsanwälten bieten auch viele Verbraucherzentralen eine Überprüfung der Widerrufsbelehrungen von Darlehensverträgen an. Aus der anwaltlichen Praxis zeigt sich dabei, dass es für Betroffene sehr schwer ist, ohne fachkundige Hilfe der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwaltes ihr Recht durchzusetzen. Daher kann jedem Betroffenen nur geraten werden, sich fachkundige Hilfe bei einer der genannten Stellen zu holen.
Ohne anwaltliche Vertretung haben sich Banken und Sparkassen nach unserer bisherigen Erfahrung nur vereinzelt bereit erklärt einen späten Widerruf zu akzeptieren.