In einem von hünlein rechtsanwälten geführten Prozess, wurde die Münchener Hypothekenbank nach dem Widerruf eines Verbraucherdarlehens mit Urteil vom 17.08.2017 Az. 40 O 1637/17 verurteilt.
Das LG München entschied, dass der Münchener Hypothekenbank aufgrund des Widerrufs keine vertraglichen Ansprüche mehr zustehen und insbesondere, dass die Münchener Hypothekenbank ab dem Widerruf keinen Anspruch mehr auf vertragliche Zinsen auf die Restschuld des widerrufenen Darlehens hat.
Inhaltlich ging es dabei um einen Verbraucherdarlehensvertrag der Münchener Hypothekenbank aus dem Jahre 2009, der 2016 widerrufen wurde.
Der Widerruf des Darlehensvertrages wurde nun mehr vom LG München mit Urteil vom 17.08.2017 Az. 40 O 1637/17 bestätigt.
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