Das LG Hanau hat mit Urteil vom 08.08.2018 Az. 4 O 874/17 die Sparkasse Hanau einmal mehr in einem von hünlein rechtsanwälten vertreten Widerrufsverfahren verurteilt.
Es ging um einen Widerruf eines Darlehensvertrages von 2006 der eine Variante der bekannten “frühestens” Widerrufsbelehrung der Sparkassen für Darlehensverträge enthielt. Der Kläger hatte im Juni 2016 den Widerruf des Darlehensvertrages erklärt. Die Sparkasse Hanau wies diesen jedoch zurück und eine aussergerichtliche Regulierung erfolgte nicht. Daraufhin wurde die nun entschiedene Klage notwendig.
Das LG Hanau folgte dabei der Arumentation von hünlein rechtsanwälten, dass der Widerruf wirksam ist und der widerrufene Darlehensvertrag entsprechend rückabgewickelt werden muss. Daraufhin wurde die Sparkasse Hanau vom LG Hanau mit Urteil vom 08.08.2018 Az. 4 O 874/17 u.a. verurteilt mehr als 11.000 € an den Kläger zuzahlen.
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