Das LG Berlin hat in einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren mit Urteil vom 14.02.2018 Az. 38 O 149/17 die Deutsche Kreditbank (kurz “DKB”) nach Widerruf eines Immobiliendarlehens zur Zahlung von Nutzungsersatz verurteilt.
Es ging dabei um einen Darlehensvertrag aus dem Jahre 2006, der 2016 widerrufen und später zurückgeführt wurde.
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