Der BGH hat mit Urteil vom 24.07.2018 — XI ZR 139/16 eine Widerrufsbelehrung der Degussa Bank als falsch eingestuft.
Die Widerrufsbelehrung der Degussa Bank aus dem Jahre 2008 enthielt u.a. den Passus zu einer “Zwei-Wochen-Frist für die Rückzahlung”. Diese Ausführungen hat der BGH als falsch eingestuft.
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