Formfehler bei Widerrufsbelehrungen von Darlehensverträgen geben – auch Jahre nach Vertragsschluss – vielen Verbrauchern die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, ohne die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. So hat bspw. die Verbraucherzentrale Hamburg recherchiert, dass fast 80 % aller Widerrufsbelehrungen von Immobilienkrediten fehlerhaft sind, wobei es zwischenzeitlich hierzu auch eine Vielzahl von Urteilen unterschiedlichster Land- und Oberlandesgerichte gibt. Obgleich die Rechtslage häufig zu Gunsten der Verbraucher bzw. Kunden spricht, ignorieren die meisten Banken insbesondere die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und weisen zumeist den Widerspruch des Verbrauchers zurück.
Angesichts von schätzungsweise 15 Mio. in Deutschland laufenden Darlehensverträgen dürften durchaus 10 bis 12 Mio. Verträge betroffen sein, in denen sich Bankkunden über den in der Öffentlichkeit zwischenzeitlich häufig so bezeichneten „Widerrufsjoker“ von ihren Darlehensverträgen lösen und damit ihre Zinslast erheblich senken können.
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