Das OLG Düsseldorf hat in einem vielbeachteten Urteil vom 30.04.2018 I‑9 U 89/17 festgestellt, dass der Darlehensnehmer eines widerrufenen Immobiliendarlehens ab dem Widerruf der Bank lediglich noch 2,5 Prozentpunkte über Basiszinssatz schuldet.
Das Urteil ist noch nicht bei vielen Kammern und Senaten der anderen Gerichte angekommen und nach wie vor teilweise unbekannt.
Weiterlesen