Das OLG Frankfurt hebt in einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren wegen des Widerrufs eines Darlehensvertrages ein zugunsten der Frankfurter Sparkasse ergangenes Urteil des LG Frankfurts auf.
Das OLG Frankfurt folgt in seinem Urteil vom 18.07.2018 Az. 23 U 69/16 im Wesentlichen den Ansichten des Darlehensnehmers. Der Widerruf des Darlehensvertrages war wirksam und die Frankfurter Sparkasse musste den dem Darlehensnehmer zustehenden Nutzungsersatz von über 15.000 € auskehren.
Weiterlesen