Der BGH hat in seinem Urteil vom 16.10.2018 — XI ZR 370/17 eine ehemals verbreitete Widerrufsbelehrung mit dem Passus „taggleich“ für fehlerhaft erkannt.
Bei dem fraglichen Passus handelt es sich um Widerrufsbelehrungen, die den Satz „Sofern Sie nicht taggleich mit dem Vertragsabschluss über Ihr Widerspruchsrecht belehrt worden sind, beträgt die Frist einen Monat.“ enthielt. Wobei Widerspruchsrecht insoweit laut dem BGH Urteil vom 16.10.2018 — XI ZR 370/17 nur ein Synonym für Widerrufsrecht darstellt und für sich kein Kritikpunkt ist.
Weiterlesen