Mit Entscheidung vom 21.12.2016 Az. 24 U 151/15 verurteilte das OLG Frankfurt die Cronbank AG in einem von hünlein rechtsanwälten vertretenen Fall die Bank nach dem Widerruf des Darlehensvertrages zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung von über 34.000 €.
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