In einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren, hat das OLG Celle die Volksbank Nienburg nach dem Widerruf zweier Immobiliendarlehensverträgen mit Urteil vom 14.02.2018 Az. 3 U 162/17 zur Zahlung von über 15.000 € an die Darlehensnehmer verurteilt.
Inhaltlich ging es dabei um zwei Darlehensverträge bei der Volksbank aus dem Jahre 2003 und 2004. Diese enthielten u.a. Widerrufsbelehrungen mit dem Passus:
“Sofern Sie nicht taggleich mit dem Vertragsabschluss über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind, beträgt die Frist einen Monat.”.
Die Darlehensverträge wurden 2011 bzw. 2013 zurückgeführt und im Mai 2016 der Widerruf erklärt.
Weiterlesen