Mit Urteil vom 05.01.2018 Az. 2–25 O 284/17 verurteilte das LG Frankfurt die Frankfurter Sparkasse aufgrund eines widerrufenen Darlehensvertrages zur Rückzahlung von über 27.000 € an die Kläger.
In dem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren ging es um einen Immobiliendarlehensvertrag aus dem Jahre 2008, der 2016 widerrufen wurde. Die Rückforderung setzt sich dabei aus der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung zusammen und dem, den Klägern zustehenden, Nutzungsersatz in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über Basiszinssatz.
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