In einem von hünlein rechtsanwälten geführten Prozess hatte zunächst das LG Stuttgart (19.06.2015 Az. 14 O 478/14) und später das OLG Stuttgart (12.04.2016 Az. 6 U 115/15) die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) wegen widerrufener Immobiliendarlehensverträge verurteilt und den Widerruf der Darlehensverträge bestätigt. Die Revision wurde vom OLG Stuttgart nicht zugelassen. Dagegen wendete sich die LBBW mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH. Der BGH wies die Beschwerde der LBBW mit Beschluss vom 28.11.2017 Az. XI ZR 167/16 zurück.
Weiterlesen