Das LG Hanau hat in einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren mit Urteil vom 01.02.2018 Az. 7 O 95/17 erneut die Sparkasse Hanau nach dem Widerrufs eines Immobiliendarlehensvertrages verurteilt. Das LG Hanau stellt dabei fest, dass der Widerruf zweier Darlehensverträge bei der Sparkasse Hanau aus dem Jahre 2007 wirksam war und der Sparkasse Hanau ab dem Widerruf der Darlehensverträge im Jahre 2016 keine Ansprüche mehr auf vertragliche Zinsen und Tilgung zustehen.
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