Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 24.01.2017 Az. 6 U 96/16 in einem Verfahren gegen die LBBW entschieden, dass der Widerruf eines Darlehensvertrages 2 Jahre nach Rückführung wirksam und rechtmäßig war. Daran änderte ein zum Zwecke der Rückführung geschlossener Aufhebungsvertrag nichts.
Konkret ging es in dem Verfahren um zwei Darlehensverträge bei der LBBW. Beide wurden 2008 geschlossen und enthielten unterschiedliche Widerrufsbelehrungen. Einer der Darlehensverträge wurde 2012 vorzeitig zurückgeführt. Hierfür wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen und eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 11.322,76 € geleistet. Der Widerruf beider Verträge erfolgte im Dezember 2014.
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