Die Degussa Bank hat bei vielen Darlehensverträgen nach der Reform des Widerrufsrechts zum 11.06.2010 bis Mitte 2011 alte Widerrufsbelehrungen verwendet. Die Degussa Bank hat dabei einfach die Widerrufsbelehrung ihre Darlehensverträge von vor der Reform weiterverwendet. Dies ist fehlerhaft, wie jetzt das OLG Frankfurt entschied.
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